§ 1 Anwendbarkeit der AGBDie AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Oberland-Hypnose Praxis und dem Klienten, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn sich der Klient und die Oberland-Hypnose Praxis zum Zweck einer Beratung, einem Vorgespräch oder einer Therapie auf einen Termin einigen.Die Oberland-Hypnose Praxis ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche die Oberland-Hypnose Praxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder der Therapeut durch die Behandlung in Gewissenskonflikte kommen könnte.
§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
a) Die Oberland-Hypnose Praxis erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hypnosetherapie zur Beratung, Coaching und Therapie beim Klienten anwendet.
b) Über die Therapiemethoden entscheidet der in letzter Instanz der Therapeut aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung in Absprache mit dem Klienten. Die Oberland-Hypnose Praxis weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotene Therapie nicht den Besuch bei einem Arzt, Psychologen oder Heilpraktiker ersetzt. Auch das Absetzen von etwaigen Medikamenten oder Therapien fällt ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Klienten und wird von der Oberland-Hypnose Praxis in keiner Form befürwortet oder abgelehnt. Im Zweifelsfalle ist die oben erwähnte Fachperson zu konsultieren.
c) Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet.Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Massnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Buchungsbestätigung keinen Anspruch auf Behandlung.
§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
a) Sollte der Klient einen gebuchten Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so muss er ihn daher spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Nach dieser Frist gilt das gesamte Sitzungshonorar als geschuldet.
b) Sollte die Oberland-Hypnose Praxis einen Termin kurzzeitig absagen und die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin nicht erbringen kann, kann die Oberland-Hypnose Praxis für allfällig. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
c) Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 10 Minuten beträgt.